Sind wir auf der Suche nach neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen?
Wir, die SKH Security Klaus Haug, sind ein stetig wachsendes Unternehmen, und sind immer auf der Suche nach neuem Personal, welches uns sowohl in Vollzeit, als auch in Teilzeit oder auf 520 EUR Basis tatkräftig unterstützt.
Wie werde ich Security Mitarbeiter?
Um überhaupt in diesem Bereich arbeiten zu dürfen, wird als Mindestvoraussetzung der Erwerb der Unterrichtung §34a GewO vorausgesetzt. Diesen erhalten Sie nach einer 5 tätigen Schulung z.B. bei der IHK München. Bei der Unterrichtung sind die Einsatzmöglichkeiten als Security leider beschränkt, das bedeutet, Sie dürfen keine leitenden Funktionen übernehmen, Türsteher im Einlassbereich einer Diskothek sein sowie im öffentlichen Raum arbeiten.
Wollen Sie alle Einsätze im Sicherheitsdienst ausüben?
Wollen Sie alle Einsätze aller Art im Sicherheitsdienst ausüben, und für Ihren Arbeitgeber flexibel einsetzbar sein, benötigen Sie die Sachkunde nach § 34 a GewO. Um diese zu erwerben, ist eine mündliche und eine schriftliche Prüfung notwendig, die Sie bei zuständigen IHK ablegen können. Im Vorfeld wird empfohlen, einen Lehrgang zu besuchen um seine Kenntnisse zu vertiefen.
Gibt es für den Sachkundeschein nach § 34 a GewO Fördermöglichkeiten?
Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Erwerb des Sachkundescheins nach § 34 a GewO vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder auch der Rentenversicherung gefördert. Gerne stellen wir hierzu den Kontakt her, oder ermöglichen Ihnen einen ersten Eindruck in unsere Tätigkeit.
Wo kann ich den Sachkundeschein nach § 34 a GewO überhaupt machen?
Diesen können Sie bei Ihrer zuständigen IHK machen.
Welche Mindestqualifikation benötige ich um in einer leitenden Funktion arbeiten zu können?
Sie benötigen mindestens die Sachkunde nach §34 a GewO.
Warum benötige ich eine Bewacher ID, und wo beantrage ich diese?
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2456) wurde ein zentrales Bewacherregister (BWR) eingeführt, welches den Vollzug des Bewachungsrechts verbessern, und vereinfachen soll.
Seit dem 01. Juni 2019 sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihr Personal zu melden, und im Bewacherregister anzulegen. Im BWR werden personenbezogenen Daten der Sicherheitsmitarbeiter erfasst, und müssen durch den Arbeitgeber immer auf dem Laufenden gehalten werden.
Die Bewachernummer wird vom Arbeitgeber beantragt. Für die Zuverlässigkeitsprüfung fällt eine Bearbeitungsgebühr von mind. 70 EUR an, welche von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Wir als SKH Security legen diese Kosten nicht auf unsere Mitarbeiter bzw. potenzielle neue Kollegen um, so dass für Sie keine Gebühren entstehen.
Gibt es weitere Voraussetzungen um bei uns arbeiten zu dürfen?
- Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren
- Ein Führungszeugnis ohne Eintragungen ist Pflicht
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (zus. Fremdsprachen von Vorteil)
- Gute Kommunikationsfähigkeit, und die Fähigkeit auf unsere Kunden einzugehen
- Ein gepflegtes Äußeres sowie eine gute Fitness
- Ehrlichkeit und Wachsamkeit
- Die Bereitschaft für Schichtdienst, Sonn- und Feiertagsarbeit und Nachdienste
Was bieten wir unseren Mitarbeitern?
- Einen Platz in unserem Familienbetrieb, der immer versucht auf die Wünsche und Bedürfnisse seiner Mitarbeiter einzugehen
- Flache Hierarchien
- Einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Voll- und Teilzeit
- Arbeitszeitmodelle, die sich mit dem Privat- und Familienleben in Einklang bringen lassen
- Ein dynamisches, motiviertes und offenes Team
- Angemessene übertarifliche Bezahlung
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit
- Firmenfitness mit dem Wellpass mit einer mtl. Eigenbeteiligung in Höhe von 10 EUR (www.egym-wellpass.com)
Gibt es Dienstkleidung und Arbeitsmittel für unsere Mitarbeiter?
Selbstverständliche erhalten unsere Mitarbeiter hochwertige Dienstkleidung, wie z.B. T-Shirts, Pullover und Jacken kostenlos von uns gestellt.
Auch für Ihre Einsätze benötigte Arbeitsmittel werden natürlich zur Verfügung gestellt.